E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Anfrage: Werden IV-Verfahren von Amtes wegen wieder aufgerollt, wenn rechtskräftig verurteilte Gutachtende daran beteiligt waren?

Geschäftsnummer:

23.7453

Eingereicht von:

Lohr Christian

Einreichungsdatum:

07.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Gutachten; Hängigen; Verfahren; Gutachtende; Rechtskräftig; Bundesrat; Aufgerollt; Amtes; Waren; Beteiligt; Verurteilte; Verfahren; Sichergestellt; Existenzen; Zerstören; Verfahrens; Problematische; Begründet; Sanktioniert; Verurteilung; Rechtskräftigen; Unschuldsvermutung; PMEDA; Gutachterstelle; Zusammenarbeit; Antwort; Werden

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Eingereichter Text

Der Bundesrat begründet in der Antwort auf 23.7345 die Zusammenarbeit mit der Gutachterstelle PMEDA trotz hängigen Strafverfahren mit der Unschuldsvermutung. Werden Gutachtende erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung sanktioniert, schreiben sie während des hängigen Strafverfahrens weiterhin problematische Gutachten und zerstören Existenzen.

Wie wird sichergestellt, dass Verfahren, in denen rechtskräftig verurteilte Gutachtende beteiligt waren, von Amtes wegen wieder aufgerollt werden?

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz