Geschäftsnummer: | 23.7453 |
Eingereicht von: | Lohr Christian |
Einreichungsdatum: | 07.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Gutachten; Hängigen; Verfahren; Gutachtende; Rechtskräftig; Bundesrat; Aufgerollt; Amtes; Waren; Beteiligt; Verurteilte; Verfahren; Sichergestellt; Existenzen; Zerstören; Verfahrens; Problematische; Begründet; Sanktioniert; Verurteilung; Rechtskräftigen; Unschuldsvermutung; PMEDA; Gutachterstelle; Zusammenarbeit; Antwort; Werden |
Der Bundesrat begründet in der Antwort auf 23.7345 die Zusammenarbeit mit der Gutachterstelle PMEDA trotz hängigen Strafverfahren mit der Unschuldsvermutung. Werden Gutachtende erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung sanktioniert, schreiben sie während des hängigen Strafverfahrens weiterhin problematische Gutachten und zerstören Existenzen.
Wie wird sichergestellt, dass Verfahren, in denen rechtskräftig verurteilte Gutachtende beteiligt waren, von Amtes wegen wieder aufgerollt werden?